Vergütung Rechtsanwalt Dr. Kersten

Die im Zusammenhang mit meiner anwaltlichen Tätigkeit anfallenden Gebühren für den Rechtsuchenden richten sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und werden überwiegend auf Grundlage von Gegenstandswerten berechnet.

In Straf- und Bußgeldsachen wird die Gebühr in Abhängigkeit vom Umfang und der Kompliziertheit der anwaltlichen Tätigkeit innerhalb eines Von-bis-Gebührenrahmens bestimmt.

Gebühren für eine Rechtsberatung werden mit dem Mandanten und dem Rechtsanwalt frei vereinbart. Für Rechtsuchende, die die Kosten einer Rechtsberatung oder anwaltlichen Rechtsvertretung aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen können, gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung durch Gewährung von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe, bei deren Beantragung unsere Kanzlei behilflich ist.