Rechtsberatung Familienrecht Demmin

Dr. Kersten Fachanwalt für Familienrecht

Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.

Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher vermeidbarer Streit. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.

Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.

Mein Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich persönlich oder per Fax mit mir in Verbindung zu setzen, denn nur dann kann ich konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.

Typische familienrechtliche Angelegenheiten:

  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Unterhaltsfragen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanfechtungssachen
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Zugewinnausgleich
  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Adoptionsverfahren