Rechtsberatung Erbrecht Demmin

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgen im zweiten Schritt leider sehr häufig Streitigkeiten der Hinterbliebenen um das Erbe.

Viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn jeder seinen letzten Willen noch zu Lebzeiten z. B. mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes regeln würde.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge, die manchmal zu Konzequenzen und Ergebnissen führt, die der Erblasser nicht gewollt hat.

Im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit ist zur Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung durch oftmals fremde Personen die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Abfassung einer Patientenverfügung von immenser Bedeutung. Auch hierfür bedarf es regelmäßig einer umfassenden anwaltlichen Beratung.

Bei nachfolgenden erbrechtlichen Problemen stehe ich Ihnen gern zur Seite.

  • Abfassung letztwilliger Verfügungen wie Testament und Vermächtnisse
  • Anfechtung und Auslegung von Testamenten
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
  • Beratung zu Erbausschlagungen
  • Beratung zu Erbverträgen