Dr. Manfred Kersten
Fachanwalt für Familienrecht

Dr. Manfred Kersten studierte Staats- und Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, wo er 1989 auch promovierte. Seit 1991 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet seither als selbstständiger Rechtsanwalt.
Mitte der 90er Jahre hat Dr. Kersten das Familienrecht zu einem Spezialgebiet seiner anwaltlichen Tätigkeit gemacht.
Im Zusammenhang damit qualifizierte er sich 1997 zum
Fachanwalt für Familienrecht. Hierzu gehören insbesondere das Eherecht und Scheidungsrecht, das eheliche Vermögensrecht, das gesamte Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht, Kindschaftsrecht und Abstammungsrechsrecht, Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Lebensgemeinschaften.
Darüber hinaus ist Dr. Kersten auf folgenden Rechtsgebieten schwerpunktmäßig tätig:
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht, einschließlich Verkehrsstrafrecht und Bußgeldsachen
- Versicherungsrecht
- Sozialrecht, insbesondere Rentenrecht,
- Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht
- Familienrecht
Durch die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen wird die kontinuierliche Erweiterung des Fachwissens gewährleistet, so dass die Mandanten von einem Höchstmaß an Fachkompetenz profitieren können.